THEIN: Europäisches Parlament sichert Handlungsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs
Das Europäische Parlament hat sich heute für eine Reform des Statuts des Europäischen Gerichtshofs ausgesprochen. „Die nun beschlossenen Änderungen werden helfen“, sagte Alexandra THEIN, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments und rechtspolitische Sprecherin der FDP im EP, nach der Abstimmung am Donnerstag.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist einer ständigen Mehrbelastung ausgesetzt. Das liegt vor allem an der ständigen Kompetenzerweiterung, aber auch der Erweiterung um 12 Mitgliedstaaten. Wie sich die Arbeit des EuGH angesichts seiner chronischen Überlastung besser organisieren lässt, haben das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission und der EuGH mit Alexandra Thein als Berichterstatterin, im Mai ausgehandelt. Neben der Einrichtung des Amts des Vizepräsidenten wird durch Strukturänderungen in der Besetzung der Großen Kammer deren Entscheidungsfähigkeit effizienter gestaltet. Weiter sollen beim Gericht für den öffentlichen Dienst sogenannte Richter ad interim eingestellt werden, die im Krankheitsfall der regulär zuständigen Richter ersatzweise eingesetzt werden.
Alexandra Thein bedauert, dass trotz dieser Reformen keine Einigung hinsichtlich der Erhöhung der Richteranzahl erfolgte. Thein: „Auch in Zukunft muss gewährleistet sein, dass europäische Rechtsprechung in angemessener Zeit erfolgt. Darauf haben die Bürger und Unternehmen einen Anspruch. Eine zu lange Verfahrensdauer von teilweise über 5 ½ Jahren verstößt gegen die Grundrechtecharta der EU und gegen die europäische Menschenrechtskonvention und verursacht Schäden bei Bürgern und Unternehmen. Darum ist es unbedingt erforderlich, dass die Mitgliedstaaten sich angesichts der vorliegenden und sehr ausgewogenen Vorschläge zur Auswahl der zusätzlichen Richter endlich besinnen und kein Vertrauensverlust in das Europäische Rechtssystem eintritt. Wenn es um rechtstaatliche Prinzipien geht, dürfen die Mitgliedstaaten nicht schachern!“



