THEIN: Nationaler Egoismus verhindert sachgerechte Entscheidung zum EU-Patent
Scharfe Kritik übt die Berliner Europaabgeordnete Alexandra THEIN (FDP) am Verhalten der nationalen Regierung von Großbritannien, die eine lange geplante Einigung zum EU-Patent in letzter Minute verhindert haben. Das Europäische Parlament sah sich gezwungen, kurzfristig eine anberaumte Abstimmung über das EU-Patent zu verschieben.
Das Parlament hatte sich mit dem Rat auf einen Gesetzestext geeinigt. Dieser verlangte jedoch noch kurz vor der Abstimmung die Streichung dreier wesentlicher Artikel aus den Entwürfen. Geplant war unter anderem die Einrichtung eines Einheitlichen Patentgerichtes. Alexandra Thein, rechtspolitische Sprecherin der FDP und Berichterstatterin der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament (ALDE), sieht die Ursache des Scheiterns in nationalem Egoismus, für den der Rat der Europäischen Union missbraucht wurde: “Nach über dreißig Jahren Diskussion hatten wir uns im Dezember 2011 auf den vorliegenden Text geeinigt. Der Rat hatte zugesagt, diesen Text in der vereinbarten Form anzunehmen, wenn wir als Parlament das ebenfalls tun. Wir Abgeordnete haben uns daran gehalten. Es ist ein Skandal, dass der Rat nun in letzter Minute dieses auch aus deutscher Sicht wichtige Projekt vor die Wand zu fahren droht.”
Thein bedauert, dass eine sachgerechte Entscheidung bewusst verhindert wurde: „Eine Streichung dieser Artikel ist nicht akzeptabel: Damit würde der Gesetzestext seiner wesentlichen Elemente beraubt. Durch die Streichung versuchen insbesondere die europaskeptischen Briten, den Europäischen Gerichtshof in seiner Auslegungskompetenz zu beschränken. Ich kann nachvollziehen, dass man diesem Gericht in seiner jetzigen Verfassung keine qualitativ ausreichend hochwertigen Urteile in Patentstreitigkeiten zutraut. Aber dieses Problem könnte durch die Einrichtung von Spezialkammern gelöst werden, welche die notwendige Fachkompetenz besitzen, um Patentstreitigkeiten in komplexen Angelegenheiten wie zum Beispiel dem Maschinenbau zu lösen.“
Auch die langen Diskussionen um die Frage des Sitzes der Zentralkammer eines Einheitlichen Patentgerichts endeten mit einem Kompromiss, der nicht zufrieden stellen kann. Der formale Sitz sowie die Amtsräume des Präsidenten des Gerichts werden sich in Paris befinden. Daneben soll es nun Fachabteilungen in London und München geben. Alexandra Thein stellt dazu fest: „Auch hier spiegeln sich die nationalstaatlichen Eitelkeiten wider, die eine sachgerechte Lösung verhindern. Vernünftig und sachlich gerechtfertigt wäre gewesen, ausschließlich nach Fallzahlen der Streitigkeiten zu gehen. Danach hätte der Sitz in Deutschland sein müssen. Nationaler Egoismus hat dies nun verhindert.“



