CREUTZMANN: Parlament bekennt sich zum Schutz geistigen Eigentums
Das Europäische Parlament hat heute in Erster Lesung für ein stärkeres Durchgreifen europäischer Zollbehörden gegen Waren gestimmt, die Rechte geistigen Eigentums verletzen. Gleichzeitig betonten die Abgeordneten, dass der Kampf gegen gefälschte Arzneimittel die Versorgung mit Generika in Entwicklungsländern nicht beeinträchtigen darf.
Das Parlament habe entscheidende Verbesserungen für Zollbehörden, Rechteinhaber und Verbraucher beschlossen, sagte Jürgen CREUTZMANN, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP im EP und Berichterstatter für die Neufassung der sogenannten Produktpiraterie-Verordnung:
“Gefälschte Produkte schaden nicht nur der Wirtschaft und Arbeitsplätzen, sondern gefährden häufig auch die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher. Die Zollbehörden sind an den EU-Außengrenzen in der besten Position, illegale Waren aufzuhalten, bevor sie in den Binnenmarkt gelangen. Unser Vorschlag hilft dem Zoll, diese Aufgabe schneller und effizienter zu erfüllen.”
Künftig sollen Zollbehörden auch illegale Kopien von geschützten Gebrauchsmustern und Halbleitertopografien beschlagnahmen können. Ein neues, vereinfachtes Verfahren, soll die Vernichtung der Waren ohne die gerichtliche Feststellung einer Rechtsverletzung ermöglichen, sofern der Rechteinhaber die Rechtsverletzung bestätigt und der Importeur keinen Widerspruch einlegt. Ein spezielles Verfahren für Kleinsendungen erleichtert die Vernichtung von Waren zusätzlich, weil der Zoll den Rechteinhaber im Einzelfall nicht mehr kontaktieren muss.
Außerdem stellt der Text erstmals ausdrücklich klar, dass die Zollbehörden den freien Handel mit Arzneimitteln und insbesondere Generika, die sich im Durchgangsverkehr in der EU befinden, nicht auf der Grundlage behindern dürfen, dass sie in Europa geschützte Rechte verletzen. Zuvor war es zu Verstimmungen mit Indien und Brasilien gekommen, nachdem europäische Zollbehörden wiederholt Generika auf dem Weg von Indien nach Brasilien beschlagnahmt hatten. Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die nun die Verordnung mit aufgenommen wurde, dürfen Zollbehörden nur dann aktiv werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Waren für den Verkauf in der EU bestimmt sind.
Auf dieser Grundlage zeigte sich Creutzmann zuversichtlich, eine baldige Einigung mit den Mitgliedstaaten zu erreichen: “Der Rat hat in seinem Text bereits viele unserer Ideen übernommen. Mit dem heute erteilten Mandat können wir die Verhandlungen im Herbst rasch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Dies wäre im Interesse des Zolls, der Unternehmen und der Verbraucher.”



