Keine Einigung über Einlagensicherungsfonds

Die Reform der EU-Regeln für die Einlagensicherung von Banken ist vorerst gescheitert. In den Verhandlungen zwischen Parlament und Rat gab es bis zuletzt keine Einigung über die Frist für eine Auszahlung aus dem Einlagensicherungsfonds und über die Höhe der Rücklagen, die Banken in den Fonds einzahlen müssen.

Wolf Klinz, finanzpolitischer Sprecher der FDP im EP: „In der Finanzkrise haben wir gesehen, dass eine Bankpleite keine bloß theoretische Gefahr ist. Um so wichtiger ist daher die zuverlässige und transparente Regelung der Einlagensicherung mit dem obersten Ziel des Anlegerschutzes im Sinne der Kunden, für die das Europäische Parlament eintritt. Es ist schade, dass die Mitgliedstaaten dies bislang nicht einvernehmlich unterstützen.

Die Einlagensicherung muss jedoch mit zusätzlichen Bestimmungen für das Bankenkrisenmanagement ergänzt werden, die die Rettung oder Abwicklung insbesondere grenzüberschreitend tätiger Institute regeln. Daher fordern wir die Kommission erneut auf, einen entsprechen legislativen Vorschlag vorzulegen, denn nur so kann ein umfassender Schutz der Kunden und Steuerzahler sichergestellt werden.“

Über Einlagensicherungssysteme garantieren Banken ihren Kunden im Fall der Pleite die Auszahlung von Guthaben bis zu einer bestimmten Höhe. Das Europäische Parlament besteht auf einer Frist von maximal sieben Kalendertagen für eine Auszahlung aus einem Einlagensicherungsfonds, bislang gelten 20 Tage. Eine Reihe von Mitgliedstaaten wehren sich gegen diese Verschärfung. Ähnlich ist die Situation bei der Frage nach der Höhe der Rückstellungen: Das Parlament fordert eine europäische Harmonisierung auf 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen, die Mehrheit der Mitgliedstaaten akzeptiert maximal 1,0 Prozent. Gesichert werden sollen Einlagen bis 100.000 Euro.