Geschichte den Historikern überlassen
Kritik am französischen „Genozid-Gesetz“ – Zur Verabschiedung des französischen Gesetzes, das die Leugnung von Genoziden unter Strafe stellt, erklärt der Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und Türkeiberichterstatter der ALDE-Fraktion, Alexander Graf Lambsdorff:
„Die gestrige Entscheidung des französischen Senats richtet sich eindeutig gegen die Türkei und ist damit eine weitere Belastung für die ohnehin angespannten türkisch-europäischen Beziehungen. Geschichte sollte den Historikern überlassen werden. Bis auf wenige, eng umgrenzte und politisch gerechtfertigte Ausnahmen, dürfen Tatsachenbehauptungen, gleich ob negativer oder positiver Art, nicht unter Strafe gestellt werden. Die Freiheit der Wissenschaft würde empfindlich eingeschränkt, wenn das französische Beispiel Schule macht. Die Entscheidung des Senats ist umso unverständlicher, als es sich beim türkischen Völkermord an den Armeniern 1915 um ein Ereignis handelt, an dem Frankreich in keiner Weise beteiligt war“.
Vor dem Hintergrund von Ankündigungen aus Ankara auf die Verabschiedung des Gesetzes mit Vergeltungsmaßnahmen zu reagieren, ruft Lambsdorff die Türkei zur Mäßigung auf: „Gerade für ein Land, das Beitrittsverhandlungen mit der EU führt
ist es wichtig, bei aller Verärgerung mit Augenmaß zu reagieren. Der Gesprächsfaden zwischen Ankara und Paris darf nicht abreißen, da sonst die türkisch-europäischen Beziehungen insgesamt in Mitleidenschaft gezogen werden können.“Geschichte den Historikern überlassen
Kritik am französischen „Genozid-Gesetz“
Zur Verabschiedung des französischen Gesetzes, das die Leugnung von Genoziden unter Strafe stellt, erklärt der Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und Türkeiberichterstatter der ALDE-Fraktion, Alexander Graf Lambsdorff:
„Die gestrige Entscheidung des französischen Senats richtet sich eindeutig gegen die Türkei und ist damit eine weitere Belastung für die ohnehin angespannten türkisch-europäischen Beziehungen. Geschichte sollte den Historikern überlassen werden. Bis auf wenige, eng umgrenzte und politisch gerechtfertigte Ausnahmen, dürfen Tatsachenbehauptungen, gleich ob negativer oder positiver Art, nicht unter Strafe gestellt werden. Die Freiheit der Wissenschaft würde empfindlich eingeschränkt, wenn das französische Beispiel Schule macht. Die Entscheidung des Senats ist umso unverständlicher, als es sich beim türkischen Völkermord an den Armeniern 1915 um ein Ereignis handelt, an dem Frankreich in keiner Weise beteiligt war“.
Vor dem Hintergrund von Ankündigungen aus Ankara auf die Verabschiedung des Gesetzes mit VergeltungsmaßnaGeschichte den Historikern überlassen
Kritik am französischen „Genozid-Gesetz“
Zur Verabschiedung des französischen Gesetzes, das die Leugnung von Genoziden unter Strafe stellt, erklärt der Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und Türkeiberichterstatter der ALDE-Fraktion, Alexander Graf Lambsdorff:
„Die gestrige Entscheidung des französischen Senats richtet sich eindeutig gegen die Türkei und ist damit eine weitere Belastung für die ohnehin angespannten türkisch-europäischen Beziehungen. Geschichte sollte den Historikern überlassen werden. Bis auf wenige, eng umgrenzte und politisch gerechtfertigte Ausnahmen, dürfen Tatsachenbehauptungen, gleich ob negativer oder positiver Art, nicht unter Strafe gestellt werden. Die Freiheit der Wissenschaft würde empfindlich eingeschränkt, wenn das französische Beispiel Schule macht. Die Entscheidung des Senats ist umso unverständlicher, als es sich beim türkischen Völkermord an den Armeniern 1915 um ein Ereignis handelt, an dem Frankreich in keiner Weise beteiligt war“.
Vor dem Hintergrund von Ankündigungen aus Ankara auf die Verabschiedung des Gesetzes mit Vergeltungsmaßnahmen zu reagieren, ruft Lambsdorff die Türkei zur Mäßigung auf: „Gerade für ein Land, das Beitrittsverhandlungen mit der EU führt
ist es wichtig, bei aller Verärgerung mit Augenmaß zu reagieren. Der Gesprächsfaden zwischen Ankara und Paris darf nicht abreißen, da sonst die türkisch-europäischen Beziehungen insgesamt in Mitleidenschaft gezogen werden können.“hmen zu reagieren, ruft Lambsdorff die Türkei zur Mäßigung auf: „Gerade für ein Land, das Beitrittsverhandlungen mit der EU führt
ist es wichtig, bei aller Verärgerung mit Augenmaß zu reagieren. Der Gesprächsfaden zwischen Ankara und Paris darf nicht abreißen, da sonst die türkisch-europäischen Beziehungen insgesamt in Mitleidenschaft gezogen werden können.“



