Kommissare müssen Aktionspläne vorlegen

Über die zweitägige Anhörung der EU-Kommissare Hahn, Andor und Ciolos für Agrarpolitik im Haushaltskontrollausschuss erklärt Jorgo Chatzimarkakis, Berichterstatter für die Haushaltsentlastung 2009 (Kommission), abschließend:
 
Positiv ist, dass die EU-Kommissare die Schwächen im System sehen und grundsätzlich bereit sind, durchzugreifen. Die drei EU-Kommissare haben die richtigen Schlüsse gezogen: Wir brauchen endlich einen Kurswechsel bei der EU-Ausgabenpolitik. Zentral muss künftig die Frage sein: Wie kann effizienter und effektiver mit dem Geld der Steuerzahler gewirtschaftet werden?

Die Kommission hat zugegeben, dass wir ein fundamentales Kontrollproblem bei der Umsetzung des EU-Budgets haben. Die Kommission hat mit der Veröffentlichung der Jahresrechnung 2009 erstmals öffentlich gemacht, welche Mitgliedstaaten der EU in welche Höhe Rückzahlungen schulden. Wir brauchen in Zukunft geeignete Maßnahmen damit Staaten, die im hohen Rückstand sind, nicht weiter EU-Mittel erhalten. Nur so kann effektiv der Druck auf die Mitgliedsstaaten erhöht werden!

In einem ersten Schritt wäre mit klareren und einfacheren Regeln sowie einer stärkeren Verantwortung der Mitgliedstaaten schon viel gewonnen. In einem zweiten Schritt erwarte ich von der Kommission Aktionspläne, die folgende Elemente enthalten sollten:

1. Wir brauchen klare verständliche Regeln, um Vergabefehler zu vermeiden. Es muss mit einem Blick deutlich werden, wer wofür förderwürdig ist.
2. Nationale Managementerklärungen: 80 Prozent des EU-Budgets werden durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt. Es ist deshalb nur legitim, dass künftig auch die Finanzminister der Mitgliedsstaaten in die Verantwortung gezogen werden. Jeder Mitgliedsstaat muss eine verbindliche nationale Managementerklärung vorlegen und durch den Finanzminister unterzeichnen lassen.
3. Bisher unterschreiben die EU-Kommissare nicht die in ihrem Aufgabenbereich angefertigten Rechenschaftsberichte (Annual activitiy reports). Diese Aufgabe wird bisher durch die Generaldirektoren übernommen. Damit die Verantwortlichkeiten noch klarer werden, erwarten wir, dass dies künftig durch die EU-Kommissare geschieht.
4. Der Vertrag von Lissabon sieht die Einführung eines so genannten Evaluierungsberichtes vor. Dieser Beschluss muss möglichst bald eingeführt werden. Der Bericht sollte darlegen, ob Steuergelder effizient und effektiv ausgegeben wurden.
5. Sobald ein Staat gegen die Regeln für EU-Fördergelder verstößt, muss ein automatischer Sanktionsmechanismus greifen, der für eine Unterbrechung der Mittelauszahlung sorgt.
6. Wir brauchen auch einen verlässlichen Rückforderungsmechanismus. So wurden beispielsweise im Bereich der Kohäsionspolitik seit 1994 knapp 8 Milliarden Euro unberechtigt ausgezahlt, nur 709 Millionen wurden bisher erstattet.