EP will Freier kriminalisieren

Für die Einführung der Freierstrafbarkeit stimmte heute eine Mehrheit aus konservativen und sozialdemokratischen Abgeordneten aus dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und dem Frauenausschuss in einer gemeinsamen Sitzung.

Im Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels wird nun gefordert, dass Freier bestraft werden müssen, wenn sie beim Besuch einer Prostituierten erwischt werden, die Opfer von Menschenhandel ist.

„Das klingt im ersten Moment gut, aber die Umsetzung einer solchen Regelung wird an der Realität scheitern. Freier werden sich kaum Ausweispapiere oder Aufenthaltsgenehmigungen vorlegen lassen“, kritisiert Nadja Hirsch, Berichterstatterin der liberalen Fraktion. „Darüber hinaus kann sich ein Freier im Regelfall auf Nichtwissen berufen, was juristisch schwer zu widerlegen ist. Die Freierstrafbarkeit täuscht eine falsche Handlungsfähigkeit vor und wird den Opfern von Menschenhandel nicht helfen.“

Tatsächlich erschwert eine solche Regelung sogar die Bekämpfung des Menschenhandels. Ist der Freier Beschuldigter in einem Strafverfahren, steht ihm das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und das Schweigerrecht (§136 StPO) zu.

„Damit gehen in einem Strafverfahren wertvolle Informationen verloren. Auch könnten Freier im Nachhinein auf einen Hinweis bei der Polizei verzichten, um sich selbst nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Damit könnten wertvolle Beobachtungen verloren gehen“, so Hirsch.

Der Standpunkt des Ausschusses definiert die Position des Europäischen Parlaments in den Verhandlungen um die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (COM (2010)0095).