In ‘The European’: EU-Bewertungsstiftung - Babylonische Gefangenschaft beenden

Die FDP-Abgeordneten Dr. Jorgo Chatzimarkakis und Dr. Wolf Klinz fordern eine unabhängige europäische Ratingagentur nach dem Vorbild der Stiftung Warentest:

Die Zahlungsfähigkeit Griechenlands ist schon länger bezweifelt worden. Trotzdem haben die drei internationalen Rating-Agenturen die Bonität des Landes mit Spitzenbewertungen versehen. Erst geraume Zeit, nachdem bekannt wurde, dass die griechische Haushaltsdefizitquote geschönt worden war, folgten Abwertungen in rascher Folge, was die Refinanzierung des Landes auf dem Anleihemarkt erschwerte und zuletzt fast unmöglich machte.

Ein Oligopol aus drei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen dominiert den Markt und übt erheblichen Einfluss aus. Für die Bewertung bezahlt der Anbieter, der von der Agentur beurteilt werden soll. Dies und die Vermischung von Beratungsleistung und Bewertung führen zu Interessenkonflikten. Um diesen Mängeln abzuhelfen, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die de facto ab 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Verhaltensnormen und verstärkte Aufsicht werden dazu führen, dass die Agenturen ihre wichtige Rolle auf den Finanzmärkten besser wahrnehmen können. Zudem will die EU-Kommission mit mehr Transparenz für mehr Wettbewerb sorgen, indem Agenturen gleicher Zugang zu Informationen über den Auftraggeber der Ratings ermöglicht wird.

Die EU muss den Aufbau eines eigenen Länderratings in Angriff nehmen

Die FDP im Europäischen Parlament fordert zusätzlich, dass die Babylonische Gefangenschaft durch drei private Agenturen beendet werden muss. Union und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Gründung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte zu prüfen.
Die EU muss dringend den Aufbau eines eigenen Länderratings in Angriff nehmen. Folgende Punkte sind von zentraler Bedeutung:

1. Die Finanzkrise hat dazu geführt, dass sich die EU-Staaten stärker verschulden mussten als geplant. Eine korrekte Bewertung der Kreditwürdigkeit der Mitgliedstaaten gewinnt dadurch zusätzliches Gewicht. Es muss sichergestellt werden, dass die Bewertung so zuverlässig wie möglich erfolgt. Das Oligopol der privaten Rating-Agenturen muss deshalb durch eine EU-Bewertungsstiftung nach dem Muster der deutschen Stiftung Warentest ergänzt werden.


2. Da es kein europäisches Stiftungsrecht gibt, sollte die EU-Bewertungsstiftung unter dem Namen European Rating Foundation in Belgien als Institut von öffentlichem Nutzen organisiert sein.


3. Die Bewertungsstiftung muss unabhängig von der EZB und politischem Einfluss sein. Denkbar ist eine Startfinanzierung, die jeweils zu einem Drittel durch die Kommission, die Europäische Investitionsbank sowie durch die Finanzministerien der Eurozone getragen wird. Langfristig soll sich die Stiftung durch die Vermarktung von Bewertungen selbst finanzieren.


4. Diese Vermarktung darf keine Abhängigkeiten schaffen. Statt des zu bewertenden Unternehmens bezahlen Investoren für risikorelevante Informationen.


5. Die europäische Bewertungsstiftung muss so rasch wie möglich aufgebaut werden. Sie sollte sich auf die Bewertung der Bonität der Mitgliedstaaten der EU beschränken, mit einem besonderen Fokus auf die Länder, die gegen die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verstoßen.


6. Künftig müssen Staatsanleihen europäischer Mitgliedstaaten obligatorisch zwei Bewertungen aufweisen, eines davon von der EU-Bewertungsstiftung.


7. Die Mitgliedstaaten müssen den Urteilen der Bewertungsstiftung zwingend folgen; die Stiftung darf keine Weisungen von der Kommission und den Mitgliedstaaten entgegennehmen.


8. Die Stiftung sollte durch ein Aufsichtsgremium überwacht werden, das aus Vertretern aller beteiligten Institutionen, aber auch aus Vertretern des Europäischen Parlaments besteht.

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