Kommission lässt deutsche Fischer im Regen stehen

Die Europäische Kommission betrachtet sich als nicht zuständig, wenn niederländische Fischer gegen gesetzliche Beschränkungen der Motorleistung ihrer Fischereifahrzeuge verstoßen. Dies geht aus dem Antwortschreiben der Kommission auf die schriftliche Anfrage von Britta Reimers, fischereipolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament, hervor.

Die Kommission sei nur zu Vertragsverletzungsverfahren befugt, erst im Wiederholungsfall oder bei einer Weigerung des betroffenen Mitgliedsstaates, die Vertragsverletzung zu beenden, könne die Behörde den Europäischen Gerichtshof zur Verhängung einer Strafzahlung ersuchen. Für ein Ausgleich für im Wettbewerb benachteiligte Fischer aus anderen Mitgliedsstaaten durch die Kommission fehle die Rechtsgrundlage, heißt es in dem Schreiben.

Reimers kritisiert das Vorgehen der Kommission: „Die Kommission wusste ab 2004 von dem Problem, trotzdem hat es fast drei Jahre gedauert, das Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. In dieser Zeit waren die niederländischen Kutter mit stärkeren Motoren unterwegs als nach EU-Recht zulässig. Das verzerrt den Wettbewerb und bestraft die Fischer, die sich an die Gesetze halten. Es ist nicht zu akzeptieren, dass solche Probleme nicht rascher angegangen werden. Immerhin ist jetzt klar, dass sich die deutschen Fischer an deutsche Gerichte halten müssen, um an ihr Recht zu kommen.“

Bereits im November 2004 hatte die Kommission erfahren, dass niederländische Fischereifahrzeuge mit Motoren von bis zu 400 PS Leistung in der so genannten Schollenbox, der Plattfisch-Schutzzone der Nordsee verkehrten. Die gesetzliche Obergrenze beträgt hingegen 300 PS. Dennoch dauerte es bis Juni 2007, bis ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde. Über Schadensersatz für die benachteiligten Fischer wird nicht entschieden.