Kommission darf Bodyscanner nicht im Alleingang einführen
Überwiegend skeptisch äußerte sich Gesine Meißner nach der heutigen Debatte über die neuen Vorschläge der Kommission zur Einführung von Körperscannern im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments:
„Das Europäische Parlament muss bei der Entscheidung über die Körperscanner beteiligt bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass Passagieren mit besonderen Bedürfnissen – zum Beispiel Schwangere, Kinder oder Behinderte – die Möglichkeit gewährt bleibt, zwischen der klassischen Leibesvisitation oder dem Scanner zu wählen. Dies darf nicht der Kommission und Regelungsausschüssen überlassen werden.“
Generell sei eine kohärente europäische Sicherheitsstrategie für Flughäfen und -reisen notwendig, so Meißner weiter:
„Dass die bestehenden Sicherheitssysteme an europäischen Flughäfen unzureichend sind, hat Ende letzten Jahres der Anschlagsversuch in der Maschine Amsterdam-Detroit deutlich gemacht.
Eine Einführung der Bodyscanner ergibt aber nur Sinn, wenn sie europaweit erfolgt, sonst bringt sie nicht mehr Sicherheit. Das ist auch im Interesse der Verbraucher, die sich so auf einheitliche Kontrollen einstellen können. Zuvor muss aber geklärt werden, ob das Mehr an Sicherheit durch die Einführung der Körperscanner den Aufwand rechtfertigt, das heißt, ob relevante gefährliche Gegenstände, zum Beispiel Sprengstoff, zuverlässig erkannt werden und trotzdem die Privatsphäre der Passagiere gewährt bleiben kann. Ich bin außerdem dafür, dass die Kosten der Anschaffung von den Mitgliedsstaaten getragen werden.“



