Prospektrichtlinie - Investorenschutz verbessert, Verwaltungslast verringert

Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg mit deutlicher Mehrheit die Überarbeitung der Richtlinie über die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt oder zum öffentlichen Angebot in Erster Lesung angenommen. Dr. Wolf Klinz, Berichterstatter für das Dossier und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP im Europaparlament, erläutert:

„In weniger als einem Jahr ist es gelungen, die Überarbeitung der Prospekt-Richtlinie abzuschließen und damit unnötige Bürokratie abzubauen und den Zugang zum Kapitalmarkt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen - dem Rückgrat der europäischen Wirtschaft - zu erleichtern. Dies ist in Zeiten der Verknappung des Zugangs zu Krediten eine wichtige Errungenschaft. Gleichzeitig hält der zwischen Rat und Europäischem Parlament gefundene Kompromiss das Gleichgewicht, er bietet nicht nur Erleichterungen für die Industrie sondern verbessert den Anlegerschutz.

Die Zusammenfassung des Wertpapierprospekts wird somit künftig kürzer und besser verständlich durch eine Aufwertung durch wesentliche Informationen, die auch einem Privatanleger zugänglich sind und ihm bei seiner Anlageentscheidung helfen sollten.“

Die EU-Wertpapierprospektrichtlinie sollte auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission vom September 2009 überarbeitet werden. Die Prospektrichtlinie regelt seit 2003 die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten als Voraussetzung für das öffentliche Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zu einem geregelten Markt in der Europäischen Union. Eine Überarbeitungsklausel in der Prospektrichtlinie sieht vor, dass die Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten die Anwendung der Richtlinie überarbeitet. Die jetzige Revision betrifft vornehmlich technische Aspekte und dient der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und ungerechtfertigt hohen Anforderungen.