Endlich europaweite Mindestrechte in Strafverfahren

Das Europäische Parlament hat heute einen wegweisenden Beschluss zur Gewährleistung fundamentaler Bürgerrechte gefasst: Zukünftig haben alle EU-Bürger das Recht auf einen Dolmetscher und auf schriftliche Übersetzungen, wenn sie als Beschuldigte in einem Mitgliedsstaat vernommen werden, dessen Sprache sie nicht beherrschen. „Zum ersten Mal haben wir es geschafft, rechtsstaatliche Garantien im Strafverfahren EU-weit abzusichern“, so Alexandra Thein, rechtspolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament.

Thein weiter: „Gerade wir Liberale haben uns vehement für die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen einer effektiven grenzüberschreitenden Strafverfolgung und dem Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren eingesetzt. Wir brauchen nicht nur ein Europa der Sicherheit, sondern auch Europa als Rechtsstaat.“

„Kosteneinsparungen an dieser Stelle verursachen höhere und unnötige Kosten in Rechtsmittelverfahren. Außerdem geht es um den guten Ruf der Justiz in der EU, der unbezahlbar ist.“

„Auch wenn unser deutsches Strafverfahrensrecht die Mindeststandards dieser Richtlinie bereits erfüllt, haben wir doch ein großes Interesse daran, dass unseren deutschen Bürgern im Ausland genauso viel Schutz geboten wird wie wir ausländischen Beschuldigten in Deutschland gewähren.“

Zu bemängeln ist allerdings die den Mitgliedstaaten gewährte sehr lange Umsetzungsfrist von drei Jahren. Auch gilt die Richtlinie nur eingeschränkt bei relativ geringfügigen Straftaten, zum Beispiel Verkehrsübertretungen.

Um die Sicherheit der Bürger in Europa zu verbessern, arbeiten Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden immer enger grenzüberschreitend zusammen – ein Beispiel ist der Europäische Haftbefehl. Dabei waren aber bislang fundamentale Rechte von beschuldigten Bürgern auf der gesetzgeberischen Strecke geblieben.