EU wird Europäischer Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitreten

Das Europäische Parlament hat heute den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in einem Entschließungsantrag begrüßt. „Erstmals wird der Bürger das Handeln der EU einer auch externen gerichtlichen Prüfung unterziehen können“, so Alexandra Thein, verfassungspolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament. Der Beitritt der EU zur EMRK hat Bedeutung auch insofern, als er die Glaubwürdigkeit der Union gegenüber Drittstaaten erhöht, von welchen die EU die Einhaltung der Menschenrechte fordert.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die EU verpflichtet, der EMRK beizutreten. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sind noch komplexe juristische Probleme zu lösen. So ist das mögliche Konkurrenzverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu klären. Einigkeit besteht, dass die Interpretationshoheit über Unionsrecht dem Gerichtshof in Luxemburg vorbehalten bleibt. Auch ist zu klären, wann der Rechtszug innerhalb der EU erschöpft ist - dies ist eine Grundvoraussetzung für die Anrufung des Menschengerichtshofes in Straßburg.

Der Beitritt wirkt sich direkt auf das Leben der Bürger in der EU aus, da die EU den gesamten Grundrechtsbestand der EMRK übernimmt.
Der Rat muss - nach Zustimmung des Europäischen Parlaments - noch einstimmig einen Beschluss erlassen und die Mitgliedstaaten müssen diesem noch einzeln zustimmen, bevor der Beitritt in Kraft treten kann.