Industrieemissionen: Minimalkompromiss bringt kaum Fortschritt für Umweltschutz

KRAHMER zu Industrieemissionen-Richtlinie: Minimalkompromiss bringt kaum Fortschritt für Umweltschutz

Strengere Ausnahmeregelungen, aber keine Verbindlichkeit für beste verfügbare Technik - Bei der Abstimmung über die Neufassung der Richtlinie zur Vermeidung und Verringerung von Industrieemissionen stimmten die Abgeordneten im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute für einen Kompromiss auf kleinem gemeinsamem Nenner.

„Ein Teilerfolg“, sagt Holger Krahmer, Berichterstatter des Europäischen Parlaments und umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament: „Behörden in den Mitgliedsstaaten dürfen bei der Genehmigung von Industrieanlagen in Ausnahmefällen weiterhin vom Stand bester verfügbarer Technik abweichen. Die Regelungen für diese Ausnahmefälle wurden jedoch verschärft.“

‘Beste verfügbare Technik’ beschreibt den Stand industriell erprobter und unter wettbewerbsfähigen Kosten einsetzbarer Technik. Für relevante Industriezweige, wie Stahlwerke oder Chemieanlagen werden sogenannte Referenzdokumente erstellt, die diesen Stand der Technik beschreiben. Diese sollen Behörden als Referenz für die Genehmigung von Anlagen dienen. Diese Anforderung steht bereits in der geltenden Richtlinie, wird jedoch in zahlreichen Mitgliedsstaaten nur mangelhaft umgesetzt, um Kosten für die Modernisierung der Anlagen zu umgehen.

Auch bei der Frage der Fristen für die Umsetzung der Richtlinie für Großfeuerungsanlagen (Kraftwerke) sieht Krahmer Raum für Verbesserung: „Wir sind weit hinter dem Möglichen geblieben. Selbst Mitgliedsstaaten, die weitreichende Fristverlängerungen gefordert haben, bekommen mehr Zeit als sie brauchen. Der Wille der meisten Mitgliedsstaaten ist gering, Industrieanlagen und Kraftwerke auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Das häufig bemühte Argument, dies wäre zu teuer und bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, ist schwer nachvollziehbar. Nur wer in den neuesten Stand der Technik investiert ist wettbewerbsfähig, wie das Beispiel Deutschland zeigt.“

Die neue Richtlinie enthält Regelungen zum Bodenschutz, die in Deutschland umstritten sind, weil sie im Konflikt zu existierenden Regeln stehen. Krahmer: „Ich bin sehr froh, dass wir die Verpflichtung zur Anfertigung eines Bodenzustandsberichts gestrichen haben. Denn der bringt keinen zusätzlichen Umweltschutz, sondern nur zusätzliche Bürokratie.“

Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments erfolgt im Juli.