Nur beim Grundrechteschutz muss die Europäische Bürgerinitiative restriktiv sein

„Die Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative darf keine unnötigen Mauern gegen die Bürger bauen. Restriktiv müssen die Regeln nur dort sein, wo sie Initiativen im Widerspruch zur Grundrechtecharta ausschließen“, so Alexandra Thein, Vertreterin der FDP im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments. „Der heute von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf wird diesen Anforderungen nur teilweise gerecht.“

Im EU-Reformvertrag von Lissabon ist verankert, dass eine Million Bürger aus „einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“ über eine Europäische Bürgerinitiative eine Gesetzesinitiative der Kommission fordern können. Der Kommissionsentwurf zur Ausgestaltung sieht in der vorliegenden Fassung nun vor, dass die Unterschriften einer Mindestzahl von Bürgern aus mindestens 9 der 27 Mitgliedsstaaten (750 Unterschriften pro Europaabgeordneten des jeweiligen Staates) kommen müssen. Thein: „Es ist gut, dass die Kommission die Schwelle gegenüber ihren ursprünglichen Vorstellungen reduziert hat. Die Zahl der Mitgliedsstaaten, in welchen die Schwelle erreicht werden muss, ist aber immer noch zu hoch und sollte ebenfalls reduziert werden.“

Defizite im Kommissionsentwurf sieht Thein auch bei dem Ziel, Initiativen im Widerspruch zur EU-Grundrechtecharta von vorneherein effektiv auszuschließen. „Das geht nur über ein Verfahren der Anmeldung, Rechtsprüfung und Zulassung vor jeder Bürgerinitiative, und ein solches Verfahren ganz am Anfang sieht der Kommissionsentwurf leider nicht vor. Da wird nachzubessern sein.“