Klare Regeln für Scheidungen in Europa

„Bi-nationale Ehepaare in Europa brauchen Sicherheit, welches Recht im Fall einer Scheidung gilt. Es ist gut, dass die EU-Kommission jetzt einen Entwurf vorgelegt hat, damit die emotionale und finanzielle Herausforderung einer Ehescheidung künftig nicht mehr durch unnötige Rechtsunsicherheit verschärft wird“, so Alexandra Thein, rechtspolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament, die selbst bi-national verheiratet ist.

Rund ein Sechstel der Ehen in Europa besteht zwischen Partnern unterschiedlicher Nationalität, jährlich werden in der EU 300.000 Mischehen geschlossen. Die derzeitige Rechtslage ist komplex: 20 EU-Staaten entscheiden auf der Grundlage von Bezugskriterien wie Staatsangehörigkeit und langfristiger Aufenthalt darüber, welches nationale Recht maßgebend ist; sieben EU-Staaten wenden grundsätzlich ihr eigenes Recht an. Die mangelnde Homogenität führt zu rechtlichen Komplikationen und treibt die Kosten in die Höhe. Außerdem erschwert sie einvernehmliche Scheidungen.

Nach der jetzt vorgeschlagenen gemeinsamen Regelung soll bi-nationalen Ehepaaren bei einer Trennung ein größeres Mitspracherecht eingeräumt werden. Sie könnten – auch schon in einem Ehevertrag - entscheiden, nach welchem nationalen Recht sie sich scheiden lassen wollen, wenn einer der Ehepartner einen Bezug zu dem betreffenden Land hat. In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen können, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.