Europaparlament beschließt Erleichterungen für Kleinstunternehmen
“Gegen viele Widerstände hat sich das Europäische Parlament heute dafür ausgesprochen, den rechtlichen Rahmen für unsere fünf Millionen Kleinstunternehmen zu vereinfachen. Diese sollen von Pflichten zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit werden”, begrüßt Alexandra Thein, die als Berichterstatterin der ALDE für die vielmonatige Koordination verantwortlich zeichnet, das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Plenum.
Der vom Parlament beschlossene Entwurf der EU-Kommission “zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen” sieht vor, dass die Mitgliedstaaten so genannte Kleinstunternehmen von den Pflichten zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreien können. Die Kommission erfüllte damit nahezu wörtlich eine langjährige Forderung des Europäischen Parlaments.
Thein und Jürgen Creutzmann, Vertreter der FDP im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sind sich einig: “Nach der heutigen Abstimmung liegt es an den Mitgliedstaaten, den Weg für derartige Erleichterungen freizumachen.”
Creutzmann weiter: “Trotz der bestehenden Ausnahmen verursachen die gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung noch zu hohe bürokratische Belastungen für mittelständische Betriebe. Bei Kleinstunternehmen sollten meines Erachtens künftig eine vereinfachte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung völlig ausreichend sein.”



