Goldstone-Bericht nicht für anti-israelische Reflexe missbrauchen
Michael Theurer, Mitglied der Israeldelegation des Europäischen Parlaments, kritisiert im Nachgang zu seiner Delegationsreise nach Israel in der letzten Woche, das Ergebnis des Goldstone-Berichts. „Der zentrale Vorwurf des Berichts, Israel habe absichtsvoll, vorsätzlich und permanent die Zivilbevölkerung attackiert ist haltlos. Ich habe erhebliche Zweifel, welche Grundlage diese Annahme hat.“
„Mein Unbehagen mit dem Goldstone-Bericht hat seinen Ursprung bereits im Auftraggeber des Berichts. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) wird durch Länder wie China, Kuba und Saudi Arabien dominiert und hat mehr Sondersitzungen zum Thema Israel einberufen als für den Rest der Welt zusammen“, so der FDP-Europaabgeordnete. „Dass Israel im UNHRC in die Rolle des Sündenbocks gedrängt werden soll, damit andere Mitgliedsstaaten von ihren Menschenrechtsverletzungen ablenken können, ist ein altbekannter Mechanismus.“
„In der israelischen Militäroperation ‘cast lead’ im Gaza-Streifen agierte der Staat Israel in Selbstverteidigung, um seine Bürger zu schützen. “Wer Israel dieses Recht verwehrt, lehnt implizit das Existenzrecht des Staates Israel ab“, so Theurer. „Es darf nicht vergessen werden, dass vor dem Gaza-Einsatz jahrelang terroristische Raketenangriffe auf die israelische Zivilbevölkerung statt gefunden haben.“
Theurer abschließend: „Für die berechtigten Interessen der Menschen in Gaza wird nichts erreicht, wenn der Goldstone-Bericht politisch dazu missbraucht wird, bekannte anti-israelische Reflexe zu bedienen.“ Bei den Gesprächen in Israel hat Michael Theurer darauf Wert gelegt, dass eine rasche Rückkehr zum Friedensprozess im Interesse der Menschen in den palästinensischen Gebieten und in Israel dringend notwendig ist.
Der Goldstone-Bericht fasst die Ergebnisse einer Untersuchung über den Gazakrieg zusammen. Er wurde im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates von der „United Nations Fact Finding Mission on the Gaza Conflict“ unter Federführung des südafrikanischen Richters Richard Goldstone verfasst.



