LGBT-Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments hat sich konstituiert
„Innerhalb der EU darf es keine Unterschiede bei der Gleichstellung von Homosexuellen geben“, sagt Alexandra Thein MdEP (FDP) anlässlich ihres Beitritts zur „Intergroup on LGBT Rights“ des Europäischen Parlaments. „Außerdem muss Europa mit gutem Beispiel vorangehen, um sich glaubwürdig in Drittstaaten dafür einsetzen zu können, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt wird.“
Die Arbeitsgruppe für die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (LGBT) in Europa traf sich am 11. Februar zu ihrer konstituierenden Sitzung in der neuen Legislaturperiode. Ihre Hauptanliegen sind die kritische Überwachung der EU-Kommission bei der Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinie sowie die gegenseitige Anerkennung von eingetragenen Partnerschaften in allen Mitgliedsstaaten. Außerdem will die Gruppe die Belange von transidenten bzw. transsexuellen Menschen voranbringen und eine einheitliche Gesetzgebung im Umgang mit Hassrede und Hassgewalt erreichen. Aufstachelung zu Gewalt und Hass auf Grund der Ablehnung der Herkunft, Religion, Geschlecht und sexuellen Orientierung soll so härter bestraft werden können.
Alexandra Thein, im bürgerlichen Beruf Rechtsanwältin und Notarin in Berlin, wird die Arbeit der LGBT-Gruppe engagiert unterstützen. Zuletzt war Thein Mitverfasserin einer parlamentarischen Entschließung, in welcher die neuen Anti-Homosexuellen-Gesetze in Uganda scharf verurteilt werden. Laut dem erst kürzlich erneuerten Cotonou-Abkommen sind Staaten, die europäische Entwicklungshilfe erhalten, zur Einhaltung von Mindeststandards beim Schutz von Minderheiten verpflichtet.



