Weniger Bürokratie bei der Rechnungsstellung
„Es ist richtig, die Europäischen Vorschriften zur Rechnungsstellung zu vereinfachen und zu harmonisieren, um den Unternehmen den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zu erleichtern.“ So die Kernaussage des am gestrigen Donnerstag vorgelegten Berichts von Alexandra Thein MdEP (FDP), in welchem sie für den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Rechnungsstellungsvorschriften innerhalb des EU-Mehrwertsteuersystems Stellung nimmt.
Mit den neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten zukünftig weniger Spielraum bei der Implementierung der EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer-Rechnungsstellung. Eine Harmonisierung wird die nationalen Vorschriften einheitlicher und damit grenzüberschreitende Rechnungsstellung unkomplizierter machen. Ein wesentlicher Vorteil wird es zudem sein, dass elektronische Rechnungen zukünftig Papierrechnungen gleichgestellt sind; diesbezügliche geltende Einschränkungen werden aufgehoben. Des Weiteren wird zur Unterstützung kleinerer Unternehmen die Form der Rechnungsstellung weiter vereinfacht.
„Die zurzeit gültigen Vorschriften zur Rechnungsstellung führen zu unnötigem Verwaltungsaufwand und haben sich in der Praxis überwiegend nicht bewährt. Unnötiger Verwaltungsaufwand der Unternehmen ist kostenträchtig und wirkt wachstums- und innovationshemmend. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden vor allem einen Beitrag zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs für kleine und mittlere Unternehmen leisten“, schreibt Alexandra Thein in ihrem Bericht.
Nicht einverstanden ist Alexandra Thein allerdings mit dem Vorschlag der Kommission, einem Mitgliedsstaat, in dem ein Unternehmen nicht seinen Sitz hat und nur ausnahmsweise die Mehrwertsteuer schuldet, vollen elektronischen Zugriff auf dessen Buchführung zu gewähren. Die bislang gültige Regelung, in solchen Fällen auf das Amtshilfeverfahren zu verweisen, hat sich in der Praxis bewährt.
„Für die Prüfung des konkreten Steuervorgangs bzw. zur effektiven Betrugsbekämpfung ist es nicht erforderlich, dass ein Mitgliedstaat auf elektronischem Weg Einsicht in sämtliche Steuervorgänge eines Unternehmens erhält, das in einem andern Mitgliedstaat seinen Sitz hat und der umfassenden Kontrolle der Steuerbehörden seines Sitzmitgliedstaates unterliegt.“



