Rückschlag für friedliche Beilegung des Kurdenkonflikts
Türkisches Verfassungsgericht verbietet Kurdenpartei DTP - Zum heutigen Verbot der Kurdenpartei DTP durch das türkische Verfassungsgericht sagte Alexander Graf Lambsdorff, außenpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament: „Das ist ein Rückschlag für die friedliche Beilegung des Kurdenkonflikts. Das Verfassungsgericht muss sich fragen lassen, ob es gut beraten ist, eine derartig konfrontative Entscheidung zu treffen. Die ohnehin angespannte Lage im Südosten der Türkei wird dadurch noch komplizierter. Die Regierung in Ankara muss mit der politischen Vertretung der Kurden im Gespräch bleiben können. Das wird durch das heutige Urteil deutlich erschwert. Besonders fragwürdig erscheint in diesem Zusammenhang die Verurteilung des Parteivorsitzenden Ahmet Türks zu fünf Jahren Politikverbot.“
Lambsdorff hatte wiederholt Kritik daran geübt, dass die DTP sich in der Vergangenheit nicht klar genug von der PKK abgegrenzt habe. Dies könne jedoch allein kein Grund sein, die verfahrene Lage im Südosten der Türkei noch komplizierter zu machen. Das kemalistische Leitbild vom unitarischen Staat französischen Zuschnitts funktioniere in der Türkei nicht mehr, so Lambsdorff abschließend, doch liege es dem Urteil erkennbar zugrunde.



