Erster Schritt zur besseren Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland

Bundeskabinett billigt Eckpunkte – Nun muss schnell umgesetzt werden: „Der Beschluss des Bundeskabinetts ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es kann nicht sein, dass gut ausgebildete Menschen, die nach Deutschland kommen unter Niveau beschäftigt und entlohnt werden, nur weil es keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe, zu wenig Information und ein gewisses Misstrauen gegenüber ausländischen Qualifikationen gibt“, so die bildungspolitische Sprecherin der FDP im Europaparlament, Nadja Hirsch. Dies betrifft vor allem Einwanderer aus Drittstaaten, aber auch und immer noch EU-Bürger, in Deutschland lebende Ausländer und Aussiedler, obwohl diese einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren haben.
 
In Deutschland ist die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen noch immer uneinheitlich und ineffizient, so dass eingewanderte Fachkräfte oftmals unter ihrem Leistungsniveau beschäftigt werden. Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte sollen nun den Rahmen schaffen, um Abschlüsse schneller prüfen und anerkennen zu können und die 16 verschiedenen Regelungen in den Bundesländern anzupassen.
 
„Ich bekomme immer wieder Anfragen von deutschen Bürgern, die eine Ausbildung oder ein Studium innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, um dort zu arbeiten“, so Nadja Hirsch. „Hier stehen sie dann vor dem Problem, dass ihr Abschluss nicht so anerkannt wird wie dort, wo sie studierten. Hinzu kommt, dass sie mit 16 verschiedenen Anerkennungsverfahren in den Bundesländern zu kämpfen haben.“ Daher begrüßt Nadja Hirsch die in Aussicht stehenden Verbesserungen, mahnt aber an: „Ich hoffe, dass der Beschluss auch zügig umgesetzt wird, denn in Deutschland ist die Mobilität sowohl von Studierenden als auch von Fachkräften noch viel zu gering. Wir riskieren dadurch, unsere Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität gegenüber anderen Ländern einzubüßen.“
 
Der Beschluss des Bundeskabinetts sieht vor, die Rechtsansprüche auf Anerkennungsverfahren auf alle Zuwanderergruppen (egal ob EU-Bürger oder Drittstaatenangehörige), und alle Berufsgruppen (sowohl reglementierte als auch nicht-reglementierte Berufe) auszudehnen. Unterstützung sollen Zuwanderer in sogenannten Erstanlaufstellen finden. Die Bewertung des Abschlusses nach vergleichbaren Kriterien soll u.a. in Zusammenarbeit mit Handwerkskammern vorgenommen werden. Eventuelle Lücken sollen durch Nachqualifizierung geschlossen werden. Das Verfahren insgesamt soll nicht länger als sechs Monate dauern.