EU braucht Grenzwächter gegen gefährliche Produkte
„Egal ob verbotene Weichmacher im Spielzeug, gefälschte Medikamente oder gefährliche Lichterketten, europäische Verbraucher müssen besser vor unsicheren Produkten geschützt werden“, fordert Jürgen Creutzmann, binnenmarktpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament. Am 1. Januar läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Marktüberwachung ab, eine Reihe von Mitgliedstaaten erfüllt deren Anforderungen jedoch nicht oder nur teilweise.
Die Verordnung sei ein Schritt in die richtige Richtung, wichtige Elemente fehlten jedoch, so Creutzmann: „Wir müssen dafür sorgen, dass die bereits bestehenden Gesetze eingehalten werden. Kriminelle Hersteller können leicht Standards ignorieren und gefährliche Waren in die EU exportieren. Die Gefahr bei Stichproben erwischt zu werden ist gering, die EU-Einfuhrkontrollen müssen besser vernetzt werden“, so Creutzmann.
Fast 90 Prozent aller Waren gelangen über Seehäfen wie Rotterdam, Hamburg oder Genua in die EU. Da durch den Binnenmarkt alle Mitgliedstaaten in einem Boot sitzen, ist es im gesamteuropäischen Interesse, dass diejenigen Länder, deren Seehäfen als Haupteintrittspunkte für Güterimporte aus Drittländern fungieren, entsprechende Unterstützung von den übrigen Mitgliedstaaten erhalten.
Creutzmann: „Sind gefährliche Produkte erst im Binnenmarkt können sie kaum zurückgeholt werden. Deswegen müssen wir an den Importhäfen ansetzen. Es muss ein europäisches Konzept zur Koordinierung der Marktüberwachung und durchgreifende nationale Behörden für Marktkontrollen geben, die von der Gemeinschaft getragen werden – ähnlich wie bei der Grenzagentur Frontex.“
Konsequente Kontrollen müssten durch geeignete Technologie ergänzt werden. Moderne IT-Überwachungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung: über integrierte RFID-Chips oder Strichcodes können Zoll- und Marktüberwachungsbehörden Produkte lückenlos zurückverfolgen. Damit kann verhindert werden, dass einmal vom Zoll abgewiesene Produkte über einen anderen Hafen erneut in die Gemeinschaft gebracht werden. „Mit der richtigen Technologie können wir eine gefährliche Lichterkette oder giftiges Spielzeug vom Weihnachtsbaum bis zum Hersteller zurückverfolgen. Wir müssen sie nur einführen“, so Creutzmann.
Seit 2008 ist die Verordnung zur Marktüberwachung in Kraft, am 1. Januar 2010 muss diese umgesetzt sein. Die Mitgliedstaaten werden zur Einrichtung einheitlicher nationaler Marktüberwachungsbehörden verpflichtet. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen oder zu vernichten, wenn sie dies für angezeigt halten. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat bislang jedoch weder die finanziellen noch organisatorischen Vorraussetzungen für nationale Marktüberwachung geschaffen, sagt eine Studie des Europäischen Parlaments.



