Lissabon-Vertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung
Das Verfassungsgericht hat am Dienstag den Vertrag von Lissabon für verfassungskonform erklärt - es hat dem Gesetzgeber allerdings Auflagen gemacht. Die Ratifizierung des EU-Reformvertrags ist somit gestoppt bis das Parlament im Sommer in einer Sondersitzung Veränderungen beim Begleitgesetz beschließt. Silvana Koch-Mehrin, Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament, begrüßt das Urteil. “Die Karlsruher Richter haben zwar bestätigt, dass der Vertrag von Lissabon für Deutschland und für ganz Europa ein Schritt in die richtige Richtung ist”, erklärt sie. “Sie haben aber auch zu Recht Kritik angebracht.”
Die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorerst gestoppt worden, bis ein neues Begleitgesetz verabschiedet wird. Das Gericht forderte die Verbesserung des Mitspracherechts von Bundestag und Bundesrat sowie die Stärkung der Beteiligungsrechte.
Die Kritik des Verfassungsgerichts am Begleitgesetz sei berechtigt, erklärt Silvana Koch-Mehrin. Der bereits gültige Vertrag von Nizza räume den nationalen Parlamenten zahlreiche Mitbestimmungsrechte ein. Dies hätte sowohl die rot-grüne als auch die schwarz-rote Koalition „unzureichend ausgeschöpft“. Der Vertrag von Lissabon stärke das Prinzip der Subsidiarität und enthalte „erfreulicherweise“ einen stärkeren Ausbau der Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente vor. Die Bundesregierung habe dies jedoch bei der Formulierung und Verabschiedung des ersten Begleitgesetzes „ignoriert“. Daher sei „der Fingerzeig des Bundesverfassungsgerichts“ sehr wichtig. „Der Deutsche Bundestag muss jetzt dringend das Begleitgesetz nachbessern, um den Ratifizierungsprozess nicht noch länger aufzuhalten und um Europa und seine Themen endlich mehr in den Blickpunkt der nationalen parlamentarischen Arbeit zu rücken“, fordert Koch-Mehrin.



