Netzsperrungen für Liberale nicht tragbar

Das Europäische Parlament hat heute das umfangreiche Paket verschiedenster Richtlinien zur elektronischen Kommunikation verabschiedet. Bis zuletzt waren Regelungen heftig umstritten, die Internetprovidern die Sperrung des Netzzugangs von Nutzern ohne richterlichen Beschluss ermöglicht hätten, wenn diese illegal Inhalte runterladen.

„Derartige Regelungen können wir als Liberale nicht mittragen. Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden. Das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft umfasst auch das Recht auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft,“ so Alexander ALVARO (FDP, ALDE), der die Verhandlungen für die liberale Fraktion führte.

Ebenfalls standen neue Regelungen zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation zur Abstimmung, die ALVARO federführend für das Parlament entwickelt hat.

„Wir haben in diesen Fragen den Grundsatz verfolgt, dass ein stabiler Datenschutz im Netz der beste Verbraucherschutz ist. Unter anderem haben wir nun festgeschrieben, dass Provider ihre Kunden bei einer Gefährdung ihrer persönlichen Daten benachrichtigen müssen. Diese so genannte „Data breach notification“ ist in Europa einmalig und in Anbetracht der massiven Verstöße im Umgang mit Kundendaten dringend erforderlich,“ ist ALVARO überzeugt.

Zu der jüngst sehr kontrovers geführten Diskussion zum Umgang mit Cookies erklärte ALVARO, dass „niemand je beabsichtigt habe die bisherige Praxis zu ändern. Hier haben Teile der Industrie eine Scheindebatte geführt und Verwirrung in Rat und Kommission verursacht, um von dem eigentlichen Problem abzulenken. Nämlich, dass Internetnutzer oftmals mit Programmen und Anwendungen konfrontiert werden, die ohne deren Wissen persönliche Daten „nach Hause funken“. Diesem heimlichen Ausspähen wird nun im Rahmen europäischer Gesetzgebung begegnet, indem die Einwilligung des Nutzers zwingend erforderlich ist, wenn dessen persönliche Daten von der Festplatte an Dritte übermittelt werden. Cookies können jedoch wie gewohnt ihrer Funktion nachkommen. Schließlich möchte das Europäische Parlament die Funktionsfähigkeit des Netzes nicht gefährden,“ so ALVARO abschließend.