Mehr Patientenrechte wagen
Das Europäische Parlament (EP) hat heute die Rechte von Patienten gestärkt. “Die Europäische Union bewegt sich bei den Patientenrechten in die richtige Richtung, leider aber mit angezogener Handbremse”, sagt Holger Krahmer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im EP und kritisiert die von der SPD stark unterstützte Bestätigung der Vorabgenehmigung von Behandlungen.
Hier geht es um die Frage, ob stationäre Behandlungen im Ausland grundsätzlich vorab von der Krankenkasse des jeweiligen Patienten genehmigt werden müssen. Befürworter der Vorabgenehmigung halten diese Sicherung für notwendig, um einzelne nationale Gesundheitssysteme vor einem Zustrom an Patienten zu schützen. Die FDP argumentiert im Sinne der Wahlfreiheit europäischer Patienten gegen diese bürokratische Hürde:
“Es sollte mehr um die Rechte der Patienten gehen, als um den Schutz nationaler Eigenbrötelei im Gesundheitswesen. Mit der Vorabgenehmigung bleibt bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen die Handbremse angezogen. Ein Unglück ist hier die Position der Sozialdemokraten: In einem Schreiben des SPD-Parteivorstandes* an die Brüsseler Genossen heißt es, Gesundheit sei keine Angelegenheit von Angebot und Nachfrage sondern von “Bedarfen”. Weiterhin fordert die SPD-Führungen Einschränkungen der Richtlinie wie eben die Vorabgenehmigung.”
Krahmer weiter: “Das heißt nichts anderes weniger Flexibilität für Patienten und mehr staatliche Planung. Wie gut das funktioniert, sehen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, deren Leistungskataloge auf niedrigem Niveau stagnieren, während die Kosten steigen. Nicht weniger sondern mehr Wettbewerb schafft hier Verbesserung. Es muss darum gehen Patientenrechte zu schützen, nicht bürokratische Gesundheitssysteme.”
Einige Ausnahmen von der Pflicht zur Vorabgenehmigung, die von den Liberalen beantragt und vom Plenum bestätigt wurden, lösen die dringendsten Probleme: In Notfällen ist es ab jetzt erlaubt, das nächstliegende Krankenhaus anzufahren, auch wenn eine Staatsgrenze auf dem Weg liegt. Dies ist in Grenzgebieten wichtig, wenn die nächste größere Stadt in einem EU-Nachbarstaat liegt. Wer schwer krank auf eine Spenderleber wartet, kann jetzt falls nötig, die Transplantation ebenfalls im EU-Ausland durchführen lassen, ohne dass eine Vorabgenehmigung beantragt werden müsste.
Grundsätzlich ist die Regelung ein Fortschritt. Gesetzlich soll geregelt werden, was in Urteilen des Europäischen Gerichtshofes längst Realität ist, von den Versicherungen aber kaum anerkannt wird: Jeder Versicherte, der in seinem Heimatmitgliedsstaat Anspruch auf eine bestimmte Gesundheitsdienstleistung hat, soll diese Leistung auch in anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen können. Gesetzliche und private Krankenversicherungen sollen Kosten für Behandlungen im Ausland im gleichen Rahmen erstatten, wie im Heimatstaat. Ambulante Behandlungen sind bereits jetzt ohne Vorabgenehmigung möglich. Für stationäre Behandlungen entscheidet der Mitgliedsstaat über den Umfang der erstattbaren Leistungen und ob eine Vorabgenehmigung zur Bedingung gemacht wird.



