Glühbirne – Parlament drückt sich
Das Verbot der Glühbirne hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute bestätigt. Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament kritisiert die Entscheidung:
“Es ist heute eine Bürokratenentscheidung bestätigt worden, die in das Leben der Bürger eingreift. Klassische Glühbirnen in vielen Formen werden verboten und nicht in jedem Fall gibt es Alternativen: Museen, historische Gebäude und Weihnachtsmärkte verlieren in Zukunft an Atmosphäre und Farbe.
Argument für das Verbot ist die Energieeinsparung, CO2-Reduktion und damit Klimaschutz. Das trifft bei der Energieeinsparung sicher zu. Aber CO2-Emissionen werden in Europa nur durch die Anzahl der Zertifikate im Emissionshandel begrenzt. Wird die Glühlampe verboten sinkt der Energieverbrauch, Stromkonzerne emittieren weniger Kohlendioxid und können Zertifikate verkaufen. Die Emissionen werden durch punktuelle Einsparungen also nicht gesenkt, sondern umverteilt.
Wo die Energie sparenden Lampen als Alternative taugen, entscheiden sich trotz des langfristigen Kostenvorteils viele Menschen für die klassische Lampe. Wäre die Energiesparlampe das bessere Produkt, würde sie sich bei den Verbrauchern durchsetzen. Die Frage bleibt, ob ein Verbot das richtige Mittel ist, um solche Entscheidungen zu erzwingen. So ist das Verbot der Glühbirne nur ein weiteres Ärgernis, das die Bürger mit Brüsseler Regelungswut gleichsetzen.
Leider ist das Parlament nicht selbstbewusst genug, seine Rechte zu nutzen. Das Verbot der Glühbirne hätte zumindest offen debattiert werden sollen.”
Das Verbot der klassischen Glühbirne wurde in einem Verwaltungsverfahren von der Kommission beschlossen. Das Parlament prüft diese Verwaltungsakte und kann sie unter bestimmten Bedingungen auf die Ebene eines vollständigen Gesetzgebungsverfahrens holen. Dann bestimmen die Parlamentarier den Wortlaut der Regelung mit.
Es wird einen weiteren Versuch geben, das Parlament mit dem Vorgang zu befassen. Darüber wird im Plenum in Straßburg in der zweiten Märzwoche entschieden.



