Bundesverfassungsgericht muss nun Orwell verhindern

Alexander ALVARO (FDP), innenpolitischer Sprecher der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament (ALDE), nimmt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung mit Enttäuschung auf. “Erwartungsgemäß hat der EuGH die Rechtsgrundlage der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG), die die Kommission seinerzeit gewählt hatte, heute bestätigt. Damit bleibt die EU-Richtlinie gültig.”

Mit seinem heutigen Urteil (C-301/06) hat der Gerichtshof klargestellt, dass es sich bei der Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat um eine Maßnahme im Bereich des Binnenmarktes handelt. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die in der Richtlinie enthaltenen Verpflichtungen für die Diensteanbieter signifikante Auswirkungen in finanzieller und operativer Hinsicht bedeuten. Damit sei Art. 95 EGV die einschlägige Rechtsgrundlage. Gleichzeitig weist das Gericht darauf hin, dass durch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine bereits existierende EU-Richtlinie abgeändert wird, und daher für beide Richtlinien die gleiche Rechtsgrundlage anzuwenden ist.

“Trotz dieses Rückschlages bin ich zuversichtlich, dass die Vorratsdatenspeicherung noch gekippt werden kann. Jetzt liegt es an den nationalen Verfassungsgerichten, Vorlagen an den EuGH hinsichtlich der Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten zu richten”, so ALVARO. “Dies sollte auch in Deutschland geschehen, um den Grundstein für eine an den Grundrechten orientierte Überprüfung der Richtlinie durch das Bundesverfassungsgericht zu legen. Ich bin mir sicher, dass es nicht im Sinne des deutschen Grundgesetzes ist, verdachtsunabhängig Daten von Bürgern zu speichern. Selbst die Bundesregierung hegt hier bereits Zweifel, wie aus dem Zweiten Sicherheitsbericht der Bundesregierung deutlich wird. Europa und Deutschland in Europa dürfen nicht zum Orwellschen Szenario werden. Immerhin hat das Gericht festgestellt, dass Diensteanbietern signifikante Belastungen erwachsen. Insbesondere im Bereich der entstehenden Investitionskosten muss die Bundesregierung nun handeln”, so ALVARO abschließend.