Urteil zur Online-Durchsuchung definiert Leitplanken zukünftigen Regierungshandelns

„Urteil zur Online-Durchsuchung definiert Leitplanken zukünftigen Regierungshandelns“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung zur umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern getroffen. Hierbei hat es festgestellt, dass diese nur dann zulässig ist, wenn überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

“Das Urteil ist - ähnlich wie das Volkszählungsurteil vor 25 Jahren - grundlegend im Bereich des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ich begrüße es sehr”, so der FDP-Europaparlamentarier und innenpolitische Sprecher der ALDE-Fraktion, Alexander ALVARO. “Es wird klargestellt, dass die heimliche Durchsuchung des Computers einen schweren Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen bedeutet und deswegen nur im Rahmen sehr eng gesteckter Grenzen zugelassen werden kann”, so ALVARO weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus mit Blick auf die zunehmende Nutzung informationstechnischer Systeme zur Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger das Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme entwickelt.

“Gerade im Hinblick auf Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung ist dieses Grundrecht in Kombination mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung essentiell wichtig für die Gewährleistung der Vertraulichkeit in einer zunehmend offenen Informationsgesellschaft. Das Verfassungsgericht hat heute eine wichtige Aussage über die Gewichtung des Persönlichkeitsschutzes im Bereich der computergestützten Kommunikation getroffen und erkannt, dass z.B. die Gefahr des profiling gebannt werden muss. Dieses Urteil definiert auch die Leitplanken zukünftigen Handelns der Bundesregierung auf europäischer Ebene”, so ALVARO abschließend.