IP-Adressen könnten persönliche Daten sein

Anlässlich des heutigen „Safer Internet Day“ fordert der innenpolitische Sprecher der Liberalen Fraktion im Europäischen Parlament, Alexander ALVARO, eine Intensivierung des Datenschutzrechtes in der elektronischen Kommunikation.

„Das bestehende Datenschutzrecht beantwortet einige Herausforderungen, die die Informationsgesellschaft mit sich bringt, nicht mehr in ausreichendem Maße. Zum Beispiel muss heutzutage geprüft werden, inwiefern Cookies, die Userverhalten und persönliche Daten erfassen und weitergeben, noch von dem bestehenden Datenschutzsystem abgedeckt werden. Die fortgeschrittene Entwicklung des Internets und zugrunde liegender Software ermöglichen eine zunehmende Erfassung persönlicher Nutzerdaten. Gerade der Einsatz von Cookies kann große Risiken mit sich bringen, da den meisten Nutzern weder die Möglichkeiten von Cookies noch deren Verhalten auf dem eigenen Rechner bewusst ist.“

ALVARO, der für das Parlament die Überarbeitung der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation vornimmt, kann sich wesentliche Neuerungen in diesem Bereich vorstellen.

„Entscheidend ist, dass wir prüfen, inwiefern die bestehenden Regelungen den Erfordernissen einer vernetzten Gesellschaft im 21. Jahrhundert noch entsprechen. So müssen wir unter anderem ernsthaft prüfen, ob IP- Adressen nicht persönliche Daten im Sinne des Datenschutzrechtes sind. Letztendlich sind IP- Adressen nicht viel anders als ein Kfz-Kennzeichen, das, einmal vergeben, eine eindeutige Zuordnung des Halters ermöglicht. Mit Hilfe von IP- Adressen lässt sich eindeutig rückverfolgen, von welchem Anschluss eine Internetverbindung hergestellt worden ist und wer Inhaber dieses Anschlusses ist. Ich halte IP- Adressen somit für vergleichbar mit Telefonnummern, Kfz-Kennzeichen oder vergleichbaren Daten, die dem Datenschutzrecht unterliegen. Bevor derartige Überlegungen in die Richtlinie einfließen, bedarf es allerdings noch intensiver Beratungen mit Datenschützern und IT- Experten. Es darf hier auch keinen Schnellschuss geben.“

Klar sei aber, so ALVARO abschließend, dass das bestehende Datenschutzrecht den veränderten Bedingungen des digitalen Zeitalters nicht gewachsen ist und Anpassungen daher erforderlich seien.