Alternativen zum Parlamentssitz in Straßburg

Mit der zunehmenden Erweiterung der EU 2004 und 2007 um mittlerweile 12 neue Mitgliedstaaten wurde den Abgeordneten der Legislaturperiode 2004 – 2009 erneut und einmal mehr bewusst gemacht, welch großen Finanz-, Zeit- und Organisationsaufwand der monatliche Wanderzirkus zwischen Brüssel und Straßburg mit sich bringt. Das Europäische Parlament ist das einzige Parlament, dem nicht gestattet ist, autonom über seinen Arbeitsort zu entscheiden.

Seit 1992 (Edinburgh Gipfel) ist Straßburg als offizieller Sitz des Europäischen Parlaments in den Verträgen verankert. Damit sollte der symbolische Charakter europäischer Einigung herausgestellt werden und die Dezentralisierung unter den Institutionen betont werden. Gleichzeitig legte dieser Beschluss den Grundstein für heute nicht mehr verantwortbare Mehrausgaben von europäischen Steuergeldern.

Rechtsgrundlage

Nach Artikel 77 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl sowie Artikel 216 EG Vertrag und Artikel 189 Euratom muss der Sitz der europäischen Institutionen von den Regierungen der Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden.

Der Beginn des Wanderzirkus

Seit 1952 nach der Gründung der EGKS bzw. infolge der Gründung der EEG und Euratom tagte die Europäische Versammlung in Straßburg, da dies der Sitz des Europäischen Rates war, dem die meisten der ursprünglichen Mitglieder angehörten. Das Generalsekretariat fand in Luxemburg, dem damaligen Arbeitsort von Ministerrat und Kommission seinen Platz. Brüssel schien damals nicht besonders am Titel ‘Hauptstadt Europas’ interessiert, es fanden jedoch auch immer mehr Sitzungen in Brüssel statt.
1958 wurde entschieden, dass Ministerrat und Kommission jeweils in dem Land tagen solle, das derzeit die rotierende Ratspräsidentschaft innehatte. Durch Zufall war Belgien der erste der Gründerstaaten und Brüssel wurde so vor mehr als 40 Jahren zur provisorischen Hauptstadt der Gemeinschaft.
Im Fusionsvertrag von 1965 gab es eine ‘vorläufige Entscheidung über den Ort bestimmter Institutionen (8. April 1965) der sechs Mitgliedstaaten. Luxemburg, Straßburg und Brüssel wurden als vorläufige Arbeitsorte der Gemeinschaft benannt, wobei das Generalsekretariat des Parlaments mit seinen Abteilungen in Luxemburg bleiben sollte.
Die damalige Parlamentarische Versammlung begann in den späten sechziger Jahren in Luxemburg zusätzlich zu Sitzungen in Straßburg zu tagen. Zusammen wurden zwischen 1968 und 1979 58 Plenarsitzungen in Luxemburg und 77 in Straßburg abgehalten.
Nach der Erweitung der EG in den Siebzigern wurde der Plenarsaal in Luxemburg zu klein und die Abgeordneten gewöhnten sich daran, dass in Straßburg Büros für alle vorhanden waren. Zudem hatte 1979 die erste Europawahl stattgefunden und das Parlament begann an Bedeutung zu gewinnen. Für häufiger stattfindende Ausschusssitzungen wurden in Brüssel neue Räumlichkeiten bereitgestellt, was für das in Luxemburg beheimatete Personal Grund zum Streik war und zu Forderungen nach einem einzigen Parlamentssitz führte. Im März 1981 bestätigte der Rat jedoch den Status quo.
In der so genannten Zagari- Erklärung vom 7. Juli 1981 forderte das Parlament die Mitgliedstaaten auf, über die Frage des Parlamentssitzes zu entscheiden. Da die Mitgliedstaaten nicht reagierten, gab das Parlament bekannt, dass es seine Plenarsitzungen in Straßburg und Ausschusssitzungen in Brüssel abgehalten würde.
Im daraus resultierenden Gerichtsverfahren (C-230/81 Luxemburg gg. Parlament) vom Februar 1983 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Luxemburg nicht verhindern konnte, dass das Parlament nicht mehr in Luxemburg tagt, da es dies auf eigene Initiative eingeführt hatte und somit keinen integraler Bestandteil des 1981 bestätigten Status quo darstellte. Straßburg wurde somit zum regulären Sitzungsort.
Im Juli 1983 erhielt eine schriftliche Erklärung des Parlaments, in der die Aufteilung des Generalsekretariats gemäß den Zuständigkeiten und jeweiligen Arbeitsorten gefordert wurde, die Unterstützung der Hälfte der Abgeordneten. Ein Richterbeschluss des EUGh (C-108/83) annullierte die Erklärung des Parlaments als Verletzung des Status quo.

Im Oktober 1985 forderte eine weitere schriftliche Erklärung des Parlaments den Bau eines Parlamentsgebäudes in Brüssel. Frankreich wollte die Aufhebung der Erklärung (C-258-85 Frankreich gg. Parlament), was aber vom EUGh zurückgewiesen wurde. Somit wurde bestätigt, dass das Europäische Parlament dazu berechtigt ist, außerhalb Straßburgs zu tagen.
Eine Resolution von 1989, die mit 222 gegen 176 Stimmen vom Parlament angenommen wurde, forderte eine Verringerung der verschiedenen Arbeitsorte für Parlament und Personal, einen einzigen Sitz und die Verankerung der Ausschuss und Informationsarbeit in Brüssel. Der Bericht wurde vor allem von den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Dänemark und Großbritannien sowie den deutschen Sozialdemokraten unterstützt, während er auf heftigen Widerstand von Frankreich und Luxemburg stieß.
Im November 1991 wurde über zwei Verfahren entschieden (C-213/88 and C-39/89 Luxemburg gg. Parliament (O.J. 224/2, 30 August 1988)), basierend auf Art 173 EEC und Art 31, 38 EGKS. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage Luxemburgs gegen die o.g. Resolution zurück, da die interne Organisation des Parlaments Bauprojekte in Brüssel rechtfertigt. Zudem war der Transfer einiger Mitarbeiter nach Ansicht des Gerichts in keiner Größenordnung, die einen Vertragsbruch bezüglich des Sitzes konstituiert hätte.

Im März 1990 entstanden Kontroversen wegen der Anmietung der neuen Gebäude in Brüssel. Nach einem Kompromissvorschlag des Präsidiums sollten Plenarsitzungen immer in Straßburg stattfinden und ein neuer Plenarsaal bereitgestellt werden. Dieser Vorschlag wurde von Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Italien und Griechenland unterstützt und im April 1990 angenommen.
Im Laufe des Jahres 1991 fanden zusätzliche Plenarsitzungen zum Golfkrieg und der Situation im Baltikum in Brüssel statt, bei denen jedoch Vertreter von Rat und Kommission fehlten. Im Zuge der größeren Arbeitsbelastung des Parlaments, z. T. resultierend aus dem neu eingeführten Mitentscheidungsverfahren, fanden mehr Plenarsitzungen in Brüssel statt. Diese Sitzungen hießen offiziell ‘erweiterte Vorstandssitzungen für alle MdEP’ oder ‘Mini-Plenum’, die allen Abgeordneten zugänglich waren, jedoch ohne dass Abstimmungen stattfanden.
Im Dezember 1992 bestätigte der Edinburg Gipfel Strassburg als definitiven Sitz des Europäischen Parlaments (O.J. 1992, C 341/1), in dem 12 monatliche Sitzungen stattfinden sollen. Die zusätzliche Plenarsitzungen sowie die Ausschusssitzungen sollen in Brüssel stattfinden. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments sollte in Luxemburg verbleiben.

Die Staatsoberhäupter der Mitgliedsstaaten wurden von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments scharf kritisiert, da diese Entscheidung ohne eine Konsultierung des Parlaments getroffen wurde. Das Parlament stellte somit die Rechtmäßigkeit des Beschlusses in Frage und argumentierte, das die Arbeitsverteilung auf drei verschiedene Sitze nicht kompatibel sei mit der Gesetzgebung der Europäischen Verträge (art. 5,142,216 EEG). Weiterhin erinnerte das Parlament nochmals an das inhärente Recht, über seine Organisation selbst entscheiden zu dürfen.
Dieses Thema wurde während der Verhandlungen des Amsterdamer Vertrages erneut angesprochen - die französische Regierung thematisierte es während der zwischenstaatlichen Konferenz. Die Position des Generalsekretariats in Luxemburg wurde erneut bestätigt.

Die Beziehungen zwischen der französischen Regierung und dem Europäischen Parlament verschlechterten sich weiter, als die französische Regierung eine Garantie forderte dass das Parlament die in Edinburgh getroffene Entscheidung respektiert. Um dieses zu erreichen, verschob die französische Regierung die Ratifizierung der erhöhten Anzahl Abgeordneter des Europäischen Parlaments, die 1992 beschlossen wurde. Die Zustimmung würde erst gegeben, wenn der Präsident des Europäischen Parlaments die Unterschrift des Mietvertrages für die Gebäude in Strassburg leisten würde, was 1994 geschah. Das Europäische Parlament hielt 1992, 1993 und 1996 elf Strassburg-Sitzungen und 1994 zehn Straßburg -Sitzungen.
Dies stellte die Notwendigkeit, zwölf monatliche Straßburg- Sitzungen abzuhalten, in Frage - vor allem den kontroversen Beschluss, die versäumte August-Sitzung in einem anderen Monat nachzuholen.

Die französische Regierung strengte 1992 einen Prozess an, um die im September 1995 gefällte Entscheidung des Europäischen Parlaments zu widerrufen. Diese besagt, dass die Mitgliedstaaten unter Berufung auf Artikel 216 über die Tagungssorte der Institutionen selbst entscheiden können. Die französische Regierung berief sich auf das Recht der Mitgliedsstaaten, zu entscheiden, wie viele monatliche Sitzungen in Straßburg stattfinden sollten. Das Recht zu entscheiden, wo der Sitz des Europäischen Parlaments liegt, wohnt dem vorher gehenden Recht inne und ist somit anhaftend.
Das Parlament wies darauf hin, das die Mitgliedsstaaten das Recht der Institution, über seine eigene Organisation zu entscheiden, respektieren muss (Artikel 142 EC). Weiter wies es darauf hin, dass die in Edinburgh gefällte Entscheidung, die eine bestimmte Anzahl von Sitzungen in Strassburg vorschreibt, somit hinfällig sei. Der Generalanwalt plädierte für eine flexiblere Interpretation der in Edinburgh gefällten Entscheidung, die im Einklang mit den existierenden Praktiken, Sitzungen auch in Brüssel abzuhalten, steht.

In seinem Urteil nahm der Europäische Gerichtshof jedoch Abstand von dieser Haltung.
Ein weiterer rechtsanhängiger Fall, in dem es um die Anzahl der Teilsitzungen des Europäischen Parlaments in Brüssel ging, wurde mit Hinblick auf dieses Urteil aus dem Register des Europäischen Gerichtshofes gelöscht.
Im Oktober 1999 stand die Debatte erneut auf der Tagesordnung, da es um die Annahme des Kalenders für das Jahr 2000 ging.
Am 12. April 2000 nahm das Europäische Parlament eine Resolution an, die vorschlägt, das ein neuer Vertragsartikel eingeführt wird, der dem Parlament das Recht gibt, mit einer absoluten Mehrheit über seinen eigenen Sitz zu bestimmen.
Das niederländische Unterhaus verabschiedete im September 1999 eine Resolution, in der es die Mitgliedsstaaten der zwischenstaatlichen Konferenz aufrief, Brüssel als einzigen Sitz des Parlamentes fest zu legen, um der jährlichen Steuergeld-Verschwendung, die der Wanderzirkus zwischen Brüssel und Straßburg verursacht, eine Ende zu machen.

Die Mitgliedstaaten weigern sich weiterhin strikt, das Thema auf die Tagesordnung zu nehmen und missachten Anfragen, Erklärungen, Bürgerinitiativen (so www.oneseat.eu) mit Verweis auf die vertragliche Lage, wonach ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten nötig wäre, den Sitz des EP zu ändern.
Fakten und Zahlen
Das Europäische Parlament ist weltweit die einzige Institution, die mehr als einen offiziellen Sitz und Tagungsort in Anspruch nimmt. In drei europäischen Gründerstaaten verteilt sie sich auf neun offizielle Gebäude in Frankreich, Luxemburg und Belgien.
Alle 785 Abgeordneten verfügen über ein Büro sowohl in Brüssel als auch in Straßburg.
Das Parlament in Brüssel bringt es auf 50% der Gesamtfläche aller vom EP genutzten Gebäude und hat 3000 Büros. Strassburg steht an zweiter Stelle mit 30% Und 2200 Büros. Der administrative Sitz des Europäischen Parlaments, Luxemburg, nimmt 20% der gesamten Fläche ein und zählt 2000 Büros.

Die jährlichen Kosten für den monatliche Umzugs und die Unterhaltung der Straßburger Gebäude verschlingen 15% des Budgets des Europäischen Parlaments (aber nur 0,13% des gesamten EU Budgets). Den größten Teil der Kosten generieren die 48 Tage, die das Europäische Parlament pro Jahr in Strassburg verbringt.
Eine Studie von Prof. S. Hix (London School of Economics) besagt, das ein Viertel der Abgeordneten während der Straßburger Plenarwoche abwesend sind. Die italienischen, irischen und portugiesischen Abgeordneten fehlen am meisten - die Franzosen, Griechen und Niederländer sind dagegen am häufigsten anwesend.
Das neue Gebäude des Europäischen Parlaments in Strassburg hat 457 Millionen Euro gekostet. Nach einem Skandal um überteuerte Mietzahlungen an die Stadt Straßburg beschloss das Parlament 2006, zwei der Bürogebäude anzukaufen.

Vor der Erweiterung der Union im Mai 2004 reisten jeden Monat ca. 3000 Personen von Brüssel nach Strassburg - mit den 10 neuen Mitgliedsstaaten hat sich diese Zahl noch einmal drastisch erhöht. In einem Haushaltsentlastungsbericht wurden 2007 neue detaillierte Kostenaufstellungen über die verschiedenen Arbeitsorte des Parlaments durch einen Mehrheitsbeschluss gefordert.
Der reine Zeitverlust, den die Reisen zwischen Brüssel und Strassburg generieren, beläuft sich mittlerweile auf einen monetären Gegenwert von einer Million Euro. Während der Plenarsitzungen in Brüssel reisen im Vergleich nur 170 Angestellte von Luxemburg nach Brüssel.
Die mit dem Wanderzirkus verbundenen CO2 Emissionen belaufen sich auf 18901 Tonnen oder den Gegenwert von 13000 Transatlantikflügen pro Jahr.
70% der Nebenkosten für Gas, Wasser und Elektrizität werden während der 48 Tage, die das Gebäude effektiv genutzt wird, verbraucht.
Der Mangel eines einzigen Sitzes kostet mindestens über 250 Millionen Euro pro Jahr - die man gut anders einsetzten könnte. Dies entspricht 1,25 Milliarden Euro pro Legislaturperiode.
Alternativen zum Parlamentssitz in Straßburg
Da Straßburg als Symbol europäischer Einigung gilt und durch die Versprengung Europäischer Institutionen in verschiedene Mitgliedstaaten auch äußerlich die Dezentralisierung europäischer Politik gewahrt wird, ist ein permanenter Umzug des Parlaments nach Brüssel politisch umstritten.

Ein Parlament, das seinem gesetzgeberischen Auftrag gerecht werden möchte, muss diesem in ständigem Kontakt mit Kommission und Rat nachkommen. Praktisch ist dies nur durch regelmäßige Gespräche und Treffen zwischen den Entscheidungsträgern möglich. Der monatliche Umzug schlägt daher überwiegend negativ zu Buche. Einziger Vorteil der bisherigen Plenartagungen in Straßburg ist die Tatsache, dass ein Großteil der Abgeordneten für die Dauer der Sitzungen an einem Ort anzutreffen ist. Letztlich gilt dies jedoch genauso für die kürzeren Mini-Plenarsitzungen in Brüssel.

Straßburg müsste sich daher, um Frankreich für den Verlust eines gesetzgebenden EU-Organs zu entschädigen, mit einer politisch tragbaren Alternative zu einem Sitz des EP auf dem Papier und einer tatsächlichen Anwesenheit der Abgeordneten an 48 Tagen pro Jahr zufrieden geben.
Eine solche Alternative müsste politisches Prestige und eine gleiche oder bessere Nutzung und Auslastung der über Jahre gewachsenen Infrastrukturen bieten und einen Nutzen für die Bürger erbringen.

Das Europäische Technologieinstitut (ETI)

Es würde sich hierbei um ein neu gegründetes Organ der EU handeln, dessen Wirken sich von Anfang an mit dem Standort Straßburg als Ort des Forschens und Lernens in Europa verbinden ließe.
Kommissionspräsident Barroso hatte die Schaffung eines dem US amerikanischen MIT nachempfundenen Instituts befürwortet und Kommissar Figel mit der Konzeption beauftragt.
Wäre das ETI an einem Standort wie Straßburg angesiedelt, würde Frankreich von der dort konzentrierten und gleichzeitigen europäischen Dimension der Forschung und Lehre profitieren und das damit verbundene Ansehen genießen.
Die Unterstützung und Förderung durch die EU würde, ähnlich wie am MIT, auch private Investitionen anziehen und dem Standort Straßburg ebenfalls zugute kommen.
Durch die Dispersion europäischer höherer Bildungsstätten und deren gewachsenen Traditionen erwachsen nicht nur Vorteile. Einer gesamteuropäisch ausgerichteten Strategie könnte somit mehr Raum gegeben werden, was den Wettbewerb in Forschung und Lehre weltweit fördern würde, Forschung besser koordinieren ließe und dem “brain drain” entgegen wirken würde, da europäischer akademischer Exzellenz und Innovation genügend Raum zugebilligt würde

Das Konzept wurde weder von Akademikern noch Abgeordneten wohlwollend aufgenommen und aufgrund von bestehenden Strukturen sowie nationalen Gegebenheiten und Vorlieben auf einen Überbau von multinationalen Netzwerken reduziert. Die Standortfrage hatte sich somit weitgehend erübrigt, vor allem da auch die Mitgliedstaaten das Konzept nicht unterstützen wollten.

Operations- und Koordinierungszentrum für Energie in Europa

Grenzüberschreitende Lösungen für Energiefragen gewinnen immer mehr Bedeutung in Europa und sollen langfristig geregelt werden.
Da die europäische Agentur für Kernenergie Euratom bereits in Frankreich angesiedelt ist, wäre ein komplementäres Energiezentrum am selben Standort, bzw. in Straßburg, ein nächster logischer Schritt.

Ludmila Petránová, die ehemalige Leiterin der Tschechischen Energienetzagentur hatte diesen Vorschlag anlässlich einer öffentlichen Anhörung zur europäischen Energiepolitik im EP am 27 Februar 2007 vorgebracht.

Der Europäische Gerichtshof

Aufgrund des bereits seit Langem in Straßburg ansässigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte für eine Verlagerung des Europäischen Gerichtshofes nach Straßburg plädiert werden.. Straßburg würde damit zum Zentrum für Europäische Rechtsprechung. Luxemburg hätte im Vergleich mit dem Verwaltungssitz des EP und der Europäischen Investitionsbank zwar eine EU Institution weniger, dies wäre jedoch im internationalen Vergleich vertretbar, vor allem da sich in Straßburg eine gemeinsame Rechtstradition mit erheblich größerer Außenwirkung entwickeln könnte.
Genau wie bei der Wahl des Parlamentssitzes wäre jedoch ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten für eine Verlagerung des EUGh nötig.

European Investment Bank

Theoretisch kann dasselbe Argument auch der Umsiedlung der Europan Investitionsbank diesen. Da jedoch Straßburg kein traditionelles Zentrum für Geldwirtschaft ist, wäre dieses Argument zur schwer zu begründen.

Der Europäische Patentgerichtshof

Die bestehende Infrastruktur des Parlaments könnte unter wenig Mehraufwand für einen neu gegründeten EU Patentgerichtshof genützt werden. Der bereits in Straßburg ansässige Gerichtshof für Menschenrechte brächte ebenfalls bereits existierende Infrastrukturen mit und Straßburg könnte zu einem Ort europäischer Rechtstradition werden. Das Europäische Patentamt im München ist von der Örtlichkeit des Patentgerichts unabhängig, da das Patentamt vom EU Institutionengefüge abgekoppelt ist. Die deutsche Justizministerin unterstützt die Gründung eines eigenständigen europäischen Patentgerichtshofes.

Ratsgipfel

Die vierteljährlich stattfindenden Ratsgipfel brächten Straßburg enormes und vielleicht sogar mehr Prestige und Außenwirkung als es die monatlichen Plenartagungen des EP jemals könnten. Treffen der Staats- und Regierungschefs sind Magneten für die gesamt internationale Presse und würden den Symbolcharakter von Straßburg unterstreichen.
Das Argument, das die elsässische gastronomische und Hotelinfrastruktur in Mitleidenschaft gezogen würden, wenn die regelmäßigen EP Sitzungen wegfallen wird durch örtliche Studien widerlegt, die besagen, dass die garantierten Hotelbuchungen von MdEP und Mitarbeitern dem Tourismusgeschäft mitunter abträglich sind.

Sitz des europäischen Auswärtigen Dienstes

Durch die Anfänge einer geregelten europäischen Außenpolitik mit einem Hohen Repräsentanten der EU wird ein auf die Dauer wachsender Verwaltungsapparat nötig sein. Diesen in Straßburg anzusiedeln wäre dem Tagesgeschäft des Hohen Repräsentanten in keiner Weise abträglich, wie das verbleiben eines Teil des dt. Auswärtigen Amtes in Bonn nach dem Umzug nach Berlin belegt.

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